Die Landesverordnug wurde heute, Montag 30.11.2020 um 10 Uhr veröffentlicht. Sie gibt allen Beteiligten eine "last Minute" Planungssicherheit.
Wir haben bis gerade eben geplant und gehofft! Viele Gespräche fanden mit den zuständigen Behörden statt – und gemeinsam haben wir nach Lösungen gesucht.
Alle Beteiligten wollten den Weihnachtsmarkt Schloss Glücksburg unter Einhaltung der Covid19-Maßnahmen Wirklichkeit werden lassen. Allerdings erklärt die
aktuelle Landesverordnung unter §5 Absatz 4 alle Weihnachtsmärkte für unzulässig.
Für Rückfragen stehen wir gern zur Verfügung und wünschen Euch eine besinnliche Weihnachtszeit.